Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Stand: November 2025
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZentroFlux, Leipziger Platz 8, 10117 Berlin („ZentroFlux“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde“) über Dienstleistungen zur Messung und Steigerung operativer Effizienz.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ZentroFlux ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Rangfolge: (1) Einzelvertrag inkl. Anlagen (Leistungsbeschreibung, Preisblatt, SLA, AVV), (2) diese AGB, (3) gesetzliche Regelungen.
2. Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
- Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots/Projektauftrags oder schriftliche/elektronische Annahme zustande.
- ZentroFlux erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen (KPI-Modellierung, Abweichungsanalysen, Maßnahmenpriorisierung, Reviews) gemäß Leistungsbeschreibung.
- Erfolg im rechtlichen Sinne (konkrete Einsparhöhe) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und gewährleistet Mitwirkung seiner Mitarbeiter.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehraufwände werden vergütet.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag/Preisblatt. Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher USt.
- Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus mit Zahlungsziel 14 Tage netto zu leisten; Auditleistungen 100 % im Voraus.
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Leistungsänderungen (Change-Requests)
Änderungen werden schriftlich beschrieben (Inhalt, Aufwand, Zeitplan, Vergütung) und erst nach beiderseitiger Freigabe verbindlich. Termine verschieben sich angemessen.
6. Nutzungsrechte, geistiges Eigentum
- Kundendaten und kundenspezifische Ergebnisse gehören dem Kunden. ZentroFlux räumt dem Kunden an vorbestehenden Bausteinen/Methoden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer ein, soweit zur Nutzung der Ergebnisse erforderlich.
- Quellmaterialien/Arbeitsvorlagen von ZentroFlux verbleiben bei ZentroFlux, sofern nicht anders vereinbart.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Vertragszwecke.
- Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Soweit ZentroFlux Auftragsverarbeiter ist, schließen Parteien eine AVV nach Art. 28 DSGVO.
8. Gewährleistung und Leistungsstörungen
- ZentroFlux erbringt Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und Qualifikation. Mängel sind mit konkreter Beschreibung zu rügen; ZentroFlux erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
- Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung und Verfügbarkeit notwendiger Ressourcen und Dritter.
9. Haftung
- ZentroFlux haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ZentroFlux nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall nach Ziffer 1 vor oder eine zwingende Haftung (z. B. ProdHaftG).
- Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen; abweichende Regelungen im Vertrag gehen vor.
10. Laufzeit, Kündigung, Sperre
- Laufzeiten ergeben sich aus dem Vertrag. Pakete sind monatlich kündbar zum Monatsende; Enterprise mit Mindestlaufzeit (regelmäßig 3 Monate) und Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeitende.
- Wichtige Gründe berechtigen zur fristlosen Kündigung (z. B. Zahlungsverzug, gravierende Pflichtverletzung trotz Abmahnung).
- Bei Zahlungsverzug kann ZentroFlux Leistungen nach Ankündigung aussetzen.
11. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Strom-/Netzausfälle außerhalb des Einflussbereichs). Fristen verlängern sich angemessen.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform; Individualabreden haben Vorrang.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
Kontakt
ZentroFlux · Leipziger Platz 8, 10117 Berlin · Tel. +49 30 25559812 · E-Mail [email protected]